Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

In der BRD sind alle Unternehmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) zu bestellen.

 

In vielen Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die nach DGUV2 erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft betreuen zu lassen, anstatt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Dies hat den Vorteil, nicht eigene Expertise in Bezug auf den gesetzlich vorbeschriebenen Aufbau eines Arbeitsschutzsystems und dessen Kontrolle vorhalten zu müssen.

 

Zur rechtssicheren Gestaltung des Arbeitsschutzes bieten wir die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen einer externen Beauftragung auf Basis der DGUV2-Regelungen an. Dabei übernehmen wir für Sie alle Aufgaben nach § 6 AsiG und unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie z.B.:

 

  • Psychische Gefährdungsbeurteilungen
  • Physisch-technische Gefährdungsbeurteilungen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation und eines Arbeitsschutzmanagemantsystems
  • Regelmäßige Begehungen
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Motivation zum arbeitssicheren Verhalten
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Unternehmens und der Arbeitnehmerverterteung

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