Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Wahrung der Mitbestimmung für alle Unternehmen vorgeschrieben. Hierbei wird überprüft, ob und ggf. wo im Unternehmen Gefahren physischer und psychischer Natur für die Mitarbeiter bestehen. Falls erforderlich, sollen geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung umgesetzt werden.
Die Beschäftigten in unserer modernen Arbeitswelt unterliegen verstärkten Anforderungen wie Zeit- und Termindruck, arbeitsorganisatorischen Problemen, Informationsüberflutung, der Notwendigkeit, ständig erreichbar zu sein, häufigen Arbeitsunterbrechungen und „Multitasking“ oder auch ungünstigem Führungsverhalten (siehe Stressreport 2012 der Bundesregierung ).
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Unfallgefahren, körperlichen Überlastungen und sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mittels Gefährdungsbeurteilung präventiv zu begegnen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist eine fachliche Beratung und Unterstützung erforderlich.
In der BRD sind alle Unternehmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) zu bestellen.
In vielen Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die nach DGUV2 erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft betreuen zu lassen, anstatt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Dies hat den Vorteil, nicht eigene Expertise in Bezug auf den gesetzlich vorbeschriebenen Aufbau eines Arbeitsschutzsystems und dessen Kontrolle vorhalten zu müssen.
Nur wenn es den Mitarbeitern gut geht, geht es auch den Unternehmen gut. Deshalb gehört das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zu den wichtigsten Themen für Unternehmen und Betriebs-/Personalrat.
Die rasanten Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt stellen alle Beteiligten vor immer wieder neue Herausforderungen.
Immer mehr Unternehmen streben eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten an. Dem Interesse des Betriebes an einem flexiblen, am Arbeitsaufkommen orientierten Einsatz der Beschäftigten bei gleichzeitig möglichst geringen Personalkosten steht das Interesse der Beschäftigten nach Begrenzung der Arbeitszeit, planbarer Freizeit und Zeitsouveränität gegenüber.
Nach Prof. Dr. Johannes Siegrist besteht bei ungerechten Entgeltsystemen oder als ungerecht empfundenen persönlichen Vergütungen für die Beschäftigten eine sogenannte „Gratifikationskrise“, d.h., eine empfundene Diskrepanz zwischen der individuell erbrachten (höheren) Leistung und der dafür erhaltenen (niedrigeren) „Gratifikation.“ Dies führt nach der Theorie der Gratifikationskrise zu Stress und Unzufriedenheit.
Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten hat in den letzten Jahren auch in der Arbeitswelt stark zugenommen.
Er wird spätestens dann zum betrieblichen Problem, wenn Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit, hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten oder mehr Betriebsunfälle auftreten.
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens soll sein, die Gesundheit wieder herzustellen, erneuter Krankheit vorzubeugen und damit den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten.
Führungsfähigkeit bedeutet heute, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, unterschiedlichste Mitarbeiter wertschätzend auf die unternehmerischen Ziele zu fokussieren.
Nur wenige Menschen werden als Führungspersönlichkeiten „geboren“.
Auf Basis des von den Krankenkassen geförderten Konzepts „Gelassen und sicher im Stress“ bieten wir für betroffene Mitarbeiter, Führungskräfte und Arbeitnehmervertreter Trainings für den Umgang mit betrieblich schwierigen und tätigkeitsbedingt nicht veränderbaren Situationen an.
Mediation ist eine Methode zur Bewältigung schwieriger Konflikte und Wiederherstellung von Kooperation. Hierbei versucht ein Mediator (Vermittler) den Konfliktparteien den Standpunkt der anderen zu „übersetzen“ und die verzerrten Bilder, die sie voneinander haben, zu korrigieren. Er bringt den Dialog wieder in Gang.
Schwerbehindertenvertreter/-innen benötigen zur Durchführung ihres Amts umfangreiche Kenntnisse über die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sowie über alle entscheidenden Handlungs- und Einflussmöglichkeiten. Hinzu kommt die kompetente Beratung und Betreuung schwerbehinderter und gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter/-innen.
Mitarbeiterbefraungen sind ein wirksames Instrument der Organisationsentwicklung. Durch die Erfassung der Mitarbeitersicht kann die Zusammenarbeit verbessert und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Sinnvoll und wirksam sind Mitarbeiterbefragungen vor allem im Zusammenhang mit unternehmenswichtigen Themen wie beispielsweise Strategie, Kundenorientierung, Servicebeziehungen oder Führungsverhalten.
Zu allen Themen im Leistungsspektrum bietet das Institut Seminare und Schulungen an.
Angesprochen werden hier insbesondere Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Personalverantwortliche
zu den aktuellen Seminaren...(wird gerade überarbeitet)
Telefonische Beratung von Beschäftigten bei psychischen Problemen.
Mehr Informationen finden Sie auch in einer ausführlichen Präsentation