Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

Schwerbehindertenvertreter/-innen benötigen zur Durchführung ihres Amts umfangreiche Kenntnisse über die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sowie über alle entscheidenden Handlungs- und Einflussmöglichkeiten.

Hinzu kommt die kompetente Beratung und Betreuung schwerbehinderter und gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter/-innen.

 

Wir beraten auf Grundlage des SGB IX zu allen Themenstellungen der Schwerbehinderung - auch hinsichtlich bislang kaum genutzter praktischer und rechtlicher Handlungsmöglichkeiten - zum Schutz von schwerbehinderten sowie gleichgestellten Arbeitnehmer/-innen und unterstützen bei der betrieblichen Umsetzung.

 

Mögliche Inhalte zum Thema Schwerbehinderung sind unter anderem:

 

  • Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
  • Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
  • Der Grad der Schwerbehinderung: Antragsstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • Präventive Maßnahmen durch das Integrationsamt
  • Der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter nach dem SGB IX
  • Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
  • Know-How und Hilfestellung für Beschäftigte beim Feststellungsantrag des Grades der Behinderung
  • Know-How und Hilfestellung beim Gleichstellungsantrag
  • Möglichkeiten der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Versorgungsämtern und Agenturen für Arbeit
  • Einrichtung von schwerbehindertengerechten Arbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalabteilung, Integrationsämtern und Versicherungsanstalten
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche

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