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Forschung
Das Institut forscht rund um das Thema „Psychische Belastungen
und Beanspruchungen am Arbeitsplatz“.
Ein Schwerpunkt liegt hierbei aktuell insbesondere bei der Erforschung
der Stress-Situation von Betriebsräten in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierbei findet je nach Themengebiet eine Kooperation mit dem Psychologischen
Institut der Universität Heidelberg, Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie
statt.
Ausgangspunkt dieser Thematik ist die von der Hans-Böckler-Stiftung
geförderte Dissertation von Dr.
Norbert Gulmo aus dem Jahr 2008, bei der die Stresssituation einer repräsentativen
Auswahl von betrieblichen Interessenvertretern bundesweit untersucht
wurde.
Folgende Projekte werden im Zusammenhang mit der o.a. Untersuchung weiter
wissenschaftlich erforscht:
- Wissenschaftliche Studie zum Stand von Gefährdungsbeurteilungen psychisch belastender Arbeitsbedingungen in Unternehmen der BRD
zum Fragebogen
- Die Wirkungsweise von sozialer Unterstützung für Betriebsräte
Untersucht wird, ob die positive psychische Wirkung von sozialer Unterstützung
für Betriebsräte davon abhängt, ob Ihnen konkrete Hilfe
(z.B. durch die Beschäftigten) zuteil wird, oder ob Betriebsräte
nur „glauben“, dass ihnen eine solche Hilfe zuteil werden
wird, wenn es „brenzlig“ wird.
- Entwicklung eines Stress-Fragebogens für Betriebsräte
zur Selbsteinschätzung und Gefährdungsbeurteilung
Auf Grundlage der o.a. Untersuchung einer bundesweit repräsentativen
Auswahl von Betriebsräten wird ein Fragebogen entwickelt, dem
Betriebsräte ihre persönliche Stresssituation (stark, mittel,
gering) und das entsprechende Stressprofil entnehmen können.
Hieraus lassen sich konkrete Handlungsmöglichkeiten ableiten.
- Burnout bei Arbeitnehmervertretern
Untersucht wird wie hoch der Anteil von Burnout-betroffenen Betriebsräten
in Deutschland ist und ob sich Betriebsräte in unterschiedlichen
Amtsfunktionen dabei unterscheiden.
- Die Beanspruchung durch Stress von Betriebsräten in verschiedenen
Amtsfunktionen
Untersucht wird die Stresssituation von verschiedenen Gruppen von
Betriebsräten. Es wird der Frage nachgegangen, ob sich z.B. Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende Vorsitzende, freigestellte Betriebsratsmitglieder
ohne besonderes Mandat und sogenannte „einfache“ nichtfreigestellte
Betriebsratsmitglieder hierbei voneinander unterscheiden.
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