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Beratung Beratung für Betriebs- und Personalräte Das Institut berät bei arbeitspsychologischen Fragestellungen des Arbeitslebens, die der Mitbestimmung unterliegen:
Bausteine der Beratungsangebote
Psychische Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte Auch die Gefährdungsbeurteilung psychisch belastender Arbeitsbedingungen ist seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Diese findet jedoch nur in einer verschwindend geringen Anzahl von Unternehmen statt, obgleich der Betriebs-/Personalrat hier ein "hartes" Mitbestimmungsrecht hat und sogar von sich aus tätig werden kann. Die Gründe für eine meist fehlende psychische Gefährdungsbeurteilung (nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung) sind im folgenden Schaubild verdeutlicht:
Das Schaubild verdeutlicht vor allem, dass viele Arbeitnehmervertreter (wie übrigens auch viele Arbeitgeber) nicht genau wissen, wie eine Gefährdungsbeurteilung psychisch belastender Arbeitsbedingungen "funktioniert". Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und des dringenden bundesweiten Handlungsbedarfs bietet unser Institut daher sowohl eine Beratung in Bezug auf die Vorgehensweise bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung als auch die Durchführung selbst an. Diese erfolgt auf Grundlage neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Unser Vorgehen steht dabei im Gegensatz zur überwiegend gängigen Praxis der wenigen psychischen Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland, die in zweierlei Hinsicht oftmals nur eingeschränkt aussagefähig sind:
Im Gegensatz zu einfachen Meinungsumfragen, aus denen keine verbindlichen gesundheitsförderlichen Maßnahmen abgeleitet werden können, werden vom Institut zur Aufdeckung psychischer Belastungen ausschließlich hochwertige arbeitswissenschaftliche Instrumente, die sich in der betrieblichen Praxis bewährt haben, eingesetzt. Diese werden in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretern (idealerweise auch mit der Arbeitgeberseite), die mögliche kritische Bedingungen oder Verhältnisse ihres Betriebes am besten kennen, ausgewählt und zusammengestellt. Entsprechend der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetztes bezieht sich die psychische Gefährdungsanalyse dabei auf die Bedingungen des Arbeitsumfelds. Somit sind konkrete Maßnahmen ableitbar, die sich notfalls auch rechtlich durchsetzen lassen.
Der im Zusammenhang mit Globalisierungstendenzen ständig und immer schneller voranschreitende strukturelle Umbruch einer historisch gewachsenen Industriegesellschaft bedingt zunehmende Interessenskonflikte zwischen den Vertretern der Unternehmensführungen und der Arbeitnehmer. Extreme psychische Belastungssituationen wie Unternehmensaufspaltung, hundertfacher Stellenabbau und Entlassungen, gleichzeitigen Forderungen von Unternehmen nach Flexibilisierung, Erhöhung der Wochenarbeitszeiten und deren Erweiterung auf das Wochenende u.v.m. – verbunden mit dem Kampf um Sozialpläne und Absicherungen für die Beschäftigten – prägen Medienberichten der letzten Jahre zufolge mehr und mehr die Auseinandersetzung von betrieblichen Interessenvertretern mit ihren Arbeitgebern. Dabei sehen sich die Betriebsräte nicht nur mit den Ängsten, sondern auch mit den unterschiedlichsten Interessenlagen ihrer Belegschaften konfrontiert. Aber auch das tägliche „Geschäft“ kann für die Interessenvertreter aufreibend sein, denn oft genug findet ihre engagierte Tätigkeit nur wenig Anerkennung. Im Rahmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung für betriebliche Interessenvertreter auf Grundlage dieser aktuellen Studie wird ermittelt, welchem Stress Betriebsräte in ihrem jeweiligen Unternehmen ausgesetzt sind, welche Folgen dies hat und wie sich dagegen schützen können. Zur Einschätzung der persönlichen Situation hat das Institut aktuell einen arbeitswissenschaftlichen Fragebogen entwickelt, mit dem Arbeitnehmervertreter ihre eigene Stresssituation (stark, mittel, gering) und das entsprechende Stressprofil bestimmen lassen können. Hieraus lassen sich konkrete Handlungsmöglichkeiten ableiten.
Coaching ist eine prozessorientierte professionelle Beratung und Betreuung durch einen unabhängigen Berater oder Trainer. Coaching ist keine Beratung „von der Stange“, sondern es wird auf die besonderen individuellen Bedürfnisse eingegangen, wodurch konkrete Lösungen zu betriebsspezifischen und persönlichen Problemen erarbeitet werden können.
Gerade für Betriebsräte ist Coaching sinnvoll. Denn immer wieder können bei der Betriebsratsarbeit Fragen oder Probleme auftauchen, bei denen sich Betriebsräte überfordert fühlen oder bei denen sie die eigenen Handlungsmöglichkeiten nicht erkennen oder falsch einschätzen. Dies kann durch Coaching vermieden werden, indem aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten diese im Rahmen eines kontinuierlichen Lernprozesses effektiv weiterentwickelt werden. Durch Coaching werden die betriebsinternen Probleme und deren Ursachen systematisch aufgedeckt und gemeinsam praktikable Lösungen erarbeitet. So können nicht nur bestehende, sondern auch potentielle Konflikte vermieden oder besser bewältigt werden. Die Arbeit im Betriebsrat kann somit durch Coaching professioneller und effizienter gestaltet werden. Letztlich soll Coaching das Selbstreflexionsvermögen erhöhen und dadurch Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Welche Themenschwerpunkte behandelt werden, liegt in erster Linie an der jeweiligen betrieblichen Situation. Besonders geeignet sind Themen wie
Coaching kann als Einzel- oder Gruppencoaching ausgestaltet sein. Beim
Einzelcoaching wird nur eine einzelne Person, z.B. der oder die Betriebsratsvorsitzende,
beim Gruppencoaching wird eine ganze Gruppe, z.B. der gesamte Betriebsrat,
gecoacht. Ein Coaching beginnt mit einer ausführlichen Analyse
der betrieblichen Ausgangssituation. Darauf aufbauend werden konkrete
Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und gemeinsam Verbesserungspotentiale
erarbeitet. Schließlich wird die praktische Umsetzung im Arbeitsalltag
z.B. durch Rollenspiele oder situationstypische Übungen trainiert.
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| Forschungs- und Beratungsinstitut Gulmo Tel. 06201/2571568 Email: gulmo@t-online.de |
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